Wer muß eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Gemäß §1 und §5 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) hat ein Arbeitgeber Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in §6 dieses Gesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich zu bestellen.

Diese Pflicht des Unternehmers gilt bereits bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers.

Alle Betriebe die mindestens einen  bei der Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitnehmer beschäftigen müssen nachweisen, dass sie arbeitsmedizinisch und arbeitssicherheitstechnisch betreut werden.

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe Arbeitgeber beim Arbeisschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.